In dieser Seite veröffentlicht die öffentliche Verwaltung Verordnungen, welche den telematischen Zugang zu den Daten und die Wiederverwendung derselben regeln (Artikel 53, Absatz 1, GvD 33/2013).
Es gibt keine zu veröffentlichenden Verordnungen.
Verordnungen für die Zugänglichkeit
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