Transparente Verwaltung

Verordnungen für die Zugänglichkeit

In dieser Seite veröffentlicht die öffentliche Verwaltung Verordnungen, welche den telematischen Zugang zu den Daten und die Wiederverwendung derselben regeln (Artikel 53, Absatz 1, GvD 33/2013).
 

Es gibt keine zu veröffentlichenden Verordnungen.

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