Gesamtkosten für das unbefristet im Dienst stehende Personal, getrennt nach Berufsbildern, mit besonderem Augenmerk auf das Personal der Ämter, die direkt mit den politischen Führungsorganen zusammenarbeiten (Art. 16 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013)
Gesamtkosten für das unbefristet im Dienst stehende Personal, getrennt nach Berufsbildern, mit besonderem Augenmerk auf das Personal der Ämter, die direkt mit den politischen Führungsorganen zusammenarbeiten (Art. 16 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013)