In diesem Abschnitt wird, gemäß den Bestimmungen des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 8. November 2013, ein Zeitplan veröffentlicht, in dem die Wirksamkeit der neu eingeführten Verwaltungsverpflichtungen angeführt werden(Artikel 12 Absatz 1a d.lgs. n. 33/2013).
Bei Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht werden Sanktionen verhängt.
Link zum Dekret des Ministerpräsidenten vom 8. November 2013