In diesem Abschnitt werden das Verzeichnis der privaten akkreditierten Gesundheitseinrichtungen und die mit den privaten akkreditierten Gesundheitseinrichtungen getroffene Abkommen, veröffentlicht (Art. 41 Abs. 4 GvD Nr. 33/2013).
Informationen über die die RAS Rundfunkanstalt Südtirol im Rahmen ihrer institutionellen Tätigkeit nicht verfügt.