Die mit dem Landesgesetz vom Nr. 16 vom 13.02.1975 gegründete RAS Rundfunkanstalt Südtirol ist eine Hilfskörperschaft der Provinz mit Rechtspersönlichkeit nach öffentlichem Recht, welche mit funktioneller, organisatorischer, administrativer, buchhalterischer und vermögensmäßiger Unabhängigkeit ausgestattet ist.
Im Abschnitt Transparente Verwaltung werden die im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 “Neuordnung der Vorschriften über die Pflichten zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen” vorgesehenen Daten und Informationen veröffentlicht.