Innerhalb 15. Dezember jeden Jahres veröffentlicht der Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption einen Bericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Tätigkeit und übermittelt diesen an das Innenministerium und an die Prüfstelle (OIV), gemäß Artikel 1, Ansatz 14, Gesetz 190/2012.
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