Transparente Verwaltung

Bericht des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption

Innerhalb 15. Dezember jeden Jahres veröffentlicht der Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption einen Bericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Tätigkeit und übermittelt diesen an das Innenministerium und an die Prüfstelle (OIV), gemäß Artikel 1, Ansatz 14, Gesetz 190/2012.

Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020 
Jahr 2021
Jahr 2022
Jahr 2023

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