Transparente Verwaltung

Bericht des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption

Innerhalb 15. Dezember jeden Jahres veröffentlicht der Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption einen Bericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Tätigkeit und übermittelt diesen an das Innenministerium und an die Prüfstelle (OIV), gemäß Artikel 1, Ansatz 14, Gesetz 190/2012.

 

Ihr Browser wird nicht unterstützt!

Sie benutzen einen veralteten Browser, für den unsere Website nicht optimiert ist. Bitte installieren Sie einen der folgenden Browser: