Es sind keine Bemerkungen des Rechnungshofes zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung oder einzelner Organisationseinheiten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013) eingegangen.
Beanstandungen des Rechnungshofs
Beanstandungen des Rechnungshofs
Es sind keine Bemerkungen des Rechnungshofes zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung oder einzelner Organisationseinheiten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013) eingegangen.