Die Rechnungslegung muss für jeden einzelnen Auftrag mindestens folgende Angaben enthalten: Datum des Beginns und der Beendigung der Ausführung, Auftragswert, gezahlter Gesamtbetrag, Gesamtbetrag der Differenz, falls eine solche (positive oder negative Differenz) aufgetreten ist. (Siehe)
Rechnungslegung über die Finanzgebarung der Verträge am Ende ihrer Ausführung