Transparente Verwaltung

Rechnungslegung über die Finanzgebarung der Verträge am Ende ihrer Ausführung

Die Rechnungslegung muss für jeden einzelnen Auftrag mindestens folgende Angaben enthalten: Datum des Beginns und der Beendigung der Ausführung, Auftragswert, gezahlter Gesamtbetrag, Gesamtbetrag der Differenz, falls eine solche (positive oder negative Differenz) aufgetreten ist. (Siehe

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