Die Verwaltung veröffentlicht die, im System zur Messung und Bewertung der Performance, festgelegten Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente und die Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad, sowie das Differenzierungsmaß bei der Verwendung von Prämien sowohl bei Führungskräften als auch bei den Bediensteten.
(Artikel 20, Absatz 2, GvD Nr. 33/2013).
Das Personal der RAS ist dem Personal der Landesverwaltung gleichgestellt.
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgelegt sind:
- Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 6
- Kollektivabkommen und -vertrag vom 31. Oktober 2023 : Erster Teilvertrag für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
- Kollektivabkommen und -vertrag vom 24. August 2023 : Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für die Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022
- Rundschreiben Nr. 1 vom 20.1.2004, Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans
- Bestimmungen über das Funktionsgehalt und das Ergebnisgehalt sowie die Arbeitszeit für die Führungskräfte der Berufsschulen - Beschluss der Landesregierung vom 6. Februar 2018, Nr. 114