Die Verwaltung der RAS veröffentlicht im Abschnitt: Richtlinien, Rundschreiben, Programme, Anweisungen und allgemeine Akte, welche über Organisation, Aufgaben, Ziele, Verfahren oder über die Auslegung von Rechtsvorschriften welche Bestimmungen zur Anwendung betreffen oder festlegen, verfügen (Artikel 12, Absatz 1, GvD Nr. 33/2013).
- siehe die Rechtsgrundlagen