In diesem Abschnitt befinden sich alle Informationen, welche die Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 37, Absatz 1, GvD Nr. 33/2013; Artikel 21, Absatz 7 und 29, Absatz 1, GvD Nr. 50/2016 und Sonderbestimmung Artikel 1, Absatz 505, Gesetz 208/2015 vorsieht.
- Akte betreffend die Planung der Arbeiten, Bauwerke, Dienstleistungen und Lieferungen
- Unterlagen der öffentlichen Vergabeverfahren
- Maßnahme mit welcher die Zulassung bestimmt werden
- Zusammensetzung der Bewertungskommissionen und Lebensläufe ihrer Mitglieder
- Verträge
- Rechnungslegung über die Finanzgebarung der Verträge am Ende ihrer Ausführung