Akte, mit denen die Kriterien und Modalitäten festgelegt sind, an die sich die Verwaltung bei der Gewährung von Subventionen, Beiträgen Zuschüssen und finanziellen Beihilfen sowie für die Zuerkennung von wirtschaftlichen Vergünstigungen jeglicher Art an natürliche oder juristische Personen und öffentliche oder private Körperschaften halten muss (Art. 26 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)
Die RAS gewährt keine Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen oder andere wirtschaftliche Vorteile.