Whistleblowing, also das Melden von vermeintlichem Fehlverhalten, ist ein System zur Korruptionsprävention, das durch das Gesetz Nr. 190 vom 6. November 2012 „Bestimmungen zur Vorbeugung und. Bekämpfung der Korruption und der Illegalität in der öffentlichen Verwaltung” eingeführt wurde.
Mit dem Gesetz Nr. 179 vom 30. November 2017 „Bestimmungen zum Schutz der Personen, die Straftaten oder Unregelmäßigkeiten melden, von denen sie im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalten” wurde der Schutz von öffentlichen Angestellten gestärkt, die im Interesse der Integrität der öffentlichen Verwaltung dem Leiter der Korruptions- und Transparenzprävention oder der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) oder der ordentlichen Justizbehörde rechtswidrige Handlungen melden, von denen sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Ein Mitarbeiter, der eine ungesetzliche Handlung meldet, darf nicht bestraft, entlassen oder einer diskriminierenden Maßnahme unterworfen werden, die direkt oder indirekt die Arbeitsbedingungen beeinflusst. Der Bericht ist auch vom Dokumentenzugang, gemäß Artikel 22 und ff. des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990, befreit.
Seit dem 8. Februar 2018 ist das von der ANAC entwickelte Anwendungsprogramm Whistleblower aktiv. Für weitere Details siehe die Verfügung der ANAC Nr. 6 vom 28. April 2015 (in italienischer Sprache).
Die von der ANAC entwickelte Plattform ermöglicht die Übermittlung einer Meldung über ein Fehlverhalten unter absoluter Vertraulichkeit, die dank der Verwendung eines vom System generierten Identifikationscodes bei der Erfassung der Meldung, gewährleistet wird.
Die Anwendung kann über das Serviceportal der ANAC unter folgendem Link aufgerufen werden: https://servizi.anticorruzione.it/segnalazioni/#/