Das sogenannte " whistleblowing " (sinngemäß "etwas aufdecken", "jemanden verpfeifen”, oder Meldung) wurde vor kurzem durch das GvD Nr. 24 vom 10. März 2023, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden, geregelt.
Das Dekret ist mit 30. März 2023 in Kraft getreten und die darin enthaltenen Bestimmungen sind ab dem 15. Juli 2023 wirksam.
Was kann man melden?
Der Whistleblower ist die Person, die dem Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz (RPCT) Verstöße gegen regionale, nationale und europäische Rechtsvorschriften meldet, darunter sind Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der Verwaltung schaden und von denen sie im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis erlangt hat.
Der Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz der RAS ist der Direktor.
Die Meldung muss sich auf einen der folgenden Umstände beziehen:
• bereits begangene Verstöße;
• Verstöße, die in der Zukunft auftreten könnten;
• der begründete Verdacht, dass ein Verstoß begangen worden ist oder begangen werden könnte;
• Verhaltensweisen, die darauf abzielen, solche Verstöße zu verbergen.
Der Meldung ist eine Beschreibung des Verstoßes beizufügen, der durch geeignete Unterlagen oder durch konkrete, präzise und übereinstimmende Informationen zu belegen ist, die es dem Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz ermöglichen, Untersuchungen durchzuführen.
Was kann NICHT gemeldet werden?
Der Whistleblowing-Meldekanal kann nicht für Beanstandungen, Ansprüche oder Forderungen im Zusammenhang mit einem persönlichen Interesse des Hinweisgebers genutzt werden, die sich ausschließlich auf das individuelle Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit der Verwaltung oder den übergeordneten Personen beziehen.
Wer kann Meldung erstatten und wie?
Über den Whistleblowing-Kanal können Angestellte der Verwaltung, Selbstständige, Mitarbeiter, Freiberufler und Berater sowie Praktikanten Meldung erstatten, die für die Verwaltung, auch unentgeltlich, tätig sind.
Die Meldekanäle sind:
• interner Meldekanal (https://boz-srv-whistle.ras.bz.it)
• externer Meldekanal bei der ANAC(https://whistleblowing.anticorruzione.it/#/)
• Offenlegungen
• Anzeige bei Justiz- oder Rechnungslegungsbehörden
Zu den einzelnen Meldeverfahren siehe das interne Rundschreiben der RAS Nr. 4 vom 26.07.2023
Richhtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019
Internes Rundschreiben Nr. 4 vom 26.07.2023
Informationen gemäß den Artikeln 12, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679)