In diesem Abschnitt wird Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, einschließlich der Verunreinigung der Lebensmittelkette, Lebensbedingungen der Menschen, Landschaft sowie Kulturstätten und -bauwerke, soweit diese vom Zustand der Umweltelemente, über diese Elemente, von jeglichen Faktoren beinflussbar sind, veröffentlicht (Art. 40, Absatz 2, GvD 33/2013).
Es gibt keine zu veröffentlichenden Daten. Subjektiver Anwendungsbereich der Verpflichtungen, der nicht in den der RAS Rundfunkanstalt Südtirol fällt.