In diesem Abschnitt werden Umweltinformationen, die die Verwaltungen zum Zwecke ihrer institutionellen Tätigkeit innehaben, veröffentlicht (Art. 40, Absatz 2, GvD 33/2013).
Die RAS verfügt für ihre institutionellen Tätigkeiten nicht über die in Artikel 40, Absatz 2, GvD Nr. 33/2013 genannten Umweltinformationen.
- Umweltinformationen
- Zustand der Umwelt
- Verschmutzungsfaktoren
- Umweltrelevante Maßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Umweltschutzmaßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
- Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
- Tätigkeitsbericht der Landesagentur für Umwelt