Dieser Abschnitt betrifft die Veröffentlichung der Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftsschutzpläne, urbanistische Leit- und Durchführungspläne sowie deren Varianten, gemäß Artikel 39, Absatz 1, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013.
Die RAS fällt nicht unter den subjektive Anwendungsbereich der Verpflichtungen.