Die nationale Antikorruptionsbehörde (Anac) übt durch Anforderung von Nachrichten, Informationen, Unterlagen und Dokumenten Überprüfungsbefugnisse aus. Ordnet den Erlass von Rechtsakten oder Maßnahmen, die in den Plänen der Vorbeugung der Korruption und der Normen über die Transparenz vorgesehen sind, an. Des Weiteren veranlasst sie die Beseitigung von Verhaltensweisen oder Handlungen die in Widerspruch zu den Plänen oder Regel der Transparenz (Artikel 1, Ansatz 3, Gesetz 190/2012) stehen.
Zur Zeit gibt es keine solcher Maßnahmen.