Transparente Verwaltung

Tassi di assenza

Dieser Abschnitt enthält die Bezugsdaten für die Einsichtnahme in die auf Landesebene anwendbaren Kollektivverträge und -abkommen und eventuelle authentische Auslegungen (Artikel 21, Absatz 1, GvD 33/2013; Artikel 47, Absatz 8, GvD 165/2001).

 

Zu den einzelnen Dokumente gelangen Sie unter folgendem Link:

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesetze-bestimmungen/liste-kollektivvertraege.asp

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