In diesem Abschnitt wird Zustand der Umweltelemente wie Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Elementen, veröffentlicht (Art. 40, Absatz 2, GvD Nr. 33/2013).
Der RAS liegen keine Informationen über den Zustand der Umwelt gemäß Artikel 40, Absatz 2, GvD Nr. 33/2013 vor.