Der Performanceplan ist ein dreijähriges Planungsdokument, das bis zum 31. Januar ausgearbeitet und beschlossen wird (Artikel 10 GvD 150/2009), wobei Inhalt und Zyklus der Finanz- und Haushaltsplanung berücksichtigt werden, zur:
- Festlegung der strategischen und operativen Leitlinien und Ziele der RAS;
- Festlegung der Indikatoren für die Messung und Bewertung der Performance;
- Festlegung der Ziele für das Führungspersonal und der entsprechenden Indikatoren.
Der Plan wird in diesem Abschnitt gemäß Art. 10, Absatz 8, Buchstabe b) des GvD 33/2013 veröffentlicht.