In dieser Seite veröffentlicht die Verwaltung die Informationen zu den Gruppen für die Evaluierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen wie von Artikel 1 des gesetztes Nr. 144/1999 vorgesehen, einschließlich der ihnen übertragenen spezifischen Befugnisse und Aufgaben sowie der Verfahren und Kriterien für die Bestellung der Mitglieder und deren Namen (Artikel 38, Absatz 1, GvD Nr. 33/2013).
Die Veröffentlichung von Informationen zu den Gruppen für die Evaluierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen sind für die Gebietskörperschaften nicht vorgesehen.