Einfügung etwaiger Akte bezüglich Verhalten, die schwerwiegende berufliche Verstöße darstellen, im Sinne der Art. 95, Absatz 1, Buchstabe e) und 98 (Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen schwerwiegender beruflicher Verstöße)
Vergabeverfahren die in den Besonderen Sektoren geregelt sind (Art. 169, GvD 36/2023)