Transparente Verwaltung

Vergabeverfahren die in den Besonderen Sektoren geregelt sind (Art. 169, GvD 36/2023)

Einfügung etwaiger Akte bezüglich Verhalten, die schwerwiegende berufliche Verstöße darstellen, im Sinne der Art. 95, Absatz 1, Buchstabe e) und 98 (Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen schwerwiegender beruflicher Verstöße)

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