Tätigkeitsbereiche

Leitlinien und Programm der Rundfunkanstalt Südtirol RAS für die Jahre 2026 bis 2029

Unternehmensziele der RAS für die Jahre 2026 bis 2029:

 

  • Die Fernsehnetze der RAS sollen nach den nationalen Vorgaben auf den neuen Übertragungsstandard DVB-T2 und die Fernsehcodierung auf HEVC umgestellt werden. Alte Sendegeräte müssen erneuert werden. Die Verbreitung zusätzlicher Fernsehprogramme ist wünschenswert.
  • Neue Fernsehstandards, die Übertragung über Mobilfunkstandards wie z.B. 5G Broadcast und ultrahochauflösende Bildübertragung UHD sollen erprobt werden.
  • Der Ausbau des digitalen Hörfunknetzes DAB+ soll weiter vorangetrieben werden. Ältere Geräte sollen mit neuen energieeffizienteren ersetzt werden. Um Betriebskosten zu senken, soll die parallele analoge UKW-Verbreitung schrittweise reduziert werden.
  • Im Auftrag der Landesregierung sollen weitere gemeinsame Sendestandorte für öffentliche Rundfunkdienste, Landesfunkdienste sowie für private Programmanbieter und Mobilfunkbetreiber errichtet werden. Die Mitbenutzung der Sendestandorte durch Dritte wird weiter gefördert.
  • Die Senderstandorte und technischen Anlagen der RAS sind strategische Infrastrukturen des Landes. Sie werden nach hohen Sicherheitsstandards betrieben, durch redundante Systeme abgesichert und kontinuierlich modernisiert. Das Sendernetz und die Infrastrukturen werden laufend gewartet, instandgehalten und stets dem neuesten technischen Standard angepasst. Zur weiteren Erhöhung der Ausfallsicherheit sollen an den Senderstandorten verstärkt Notstromaggregate und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) installiert werden. Am Kronplatz soll ein Desaster-Recovery-Playout errichtet werden.
  • Für die Programmzuspielung, die Fernüberwachung und den grenzüberschreitenden Programmaustausch sollen das digitale Richtfunk- und Glasfasernetz weiter ausgebaut werden.
  • Die zusätzliche landesweite lineare und nichtlineare Verbreitung der Hörfunk- und Fernsehprogramme über IP-Glasfaser- und Mobilfunknetze wird angestrebt.
  • Für den mobilen Empfang der Fernsehprogramme über Smartphones und Tablets soll die Streaming App der RAS weiterentwickelt werden. Eine zeitversetzte Wiedergabe der bereits ausgestrahlten Programme soll ermöglicht werden.
  • Der Südtiroler Bevölkerung sollten die ausländischen Mediatheken vollständig zugänglich gemacht werden. Das Geoblocking soll auf EU-Ebene für anerkannte Sprachminderheiten aufgehoben werden.
  • Nicht versorgte Gebiete und Tunnel sollen im Auftrag der Landesregierung mit Breitband- und Mobilfunkdiensten abgedeckt werden. Dabei soll vorwiegend die DAS-Mobilfunktechnologie (Distributed Antenna System) zum Einsatz kommen.
  • Neue Übertragungsstandards für den stationären, portablen und mobilen Empfang sollen erprobt werden.
  • Die wirtschaftlichen Dienstleistungen für Dritte sollen ausgebaut werden. Als Netzbetreiber strahlt die RAS landesweit private Hörfunk- und Fernsehprogramme aus. Projektierungen, Beratungen und der Transport von Signalen (Carrier) sollen für Dritte ausgeführt werden.

  • Zur Gewährleistung der Sicherheit auf der elektrifizierten Vinschger Bahnstrecke betreibt die RAS gemeinsam mit der Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) die Übertragungstrecken für den Signaltransport des GSM-R-Überwachungssystems.
  • Die Kooperation mit den öffentlichen Rundfunkanstalten ORF, ZDF, SRG, ARD, RAI, mit den Sendenetzbetreibern, mit den Behörden, den zuständigen Ministerien und den privaten Programmanbietern soll fortgesetzt und gefestigt werden.
  • Die RAS nimmt an verschiedenen Kommissionen (wie z.B. Landesbeirat für Kommunikationsinfrastrukturen, paritätische Kommission Land-RAI, Arbeitsgruppe RAS-RAI) teil und fördert Synergien mit Landesstrukturen und anderen Rundfunkanstalten.
  • Im Interesse des Landes werden Informationsdienste weiter ausgebaut (Internet, Zivilschutzmeldungen, Datendienste, Webcams usw.).
  • Der stetige technologische Wandel und die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern eine permanente Weiterbildung des gesamten Personals der RAS. Der Stellenplan muss laufend den neuen Bedürfnissen angepasst werden.

 

 

Der Rundfunk befindet sich aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts in einem tiefgreifenden Wandel. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Verbreitungsplattformen und Übertragungstechnologien stark erhöht. Digitale Rundfunksysteme, Streaming-Dienste, Video-on-Demand-Angebote, Podcast sowie mobile Übertragungstechnologien haben die Medienlandschaft nachhaltig verändert. Parallel dazu haben sich auch die Empfangsgeräte den veränderten Bedürfnissen und Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung angepasst.

 

Trotz dieser Entwicklungen bleiben Fernsehen und Hörfunk bedeutende elektronische Massenmedien. Sie erreichen nach wie vor große Teile der Bevölkerung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Information, Bildung und kulturellen Vielfalt.

 

Die RAS hat den gesetzlichen und kulturellen Auftrag, Programme deutsch- und ladinischsprachiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten aus dem Ausland in Südtirol zu verbreiten. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur Meinungsbildung und zur Stärkung der sprachlichen Identität des Landes.

Diesem Auftrag kommt die RAS durch eine nahezu flächendeckende terrestrische Versorgung mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen aus dem deutsch- und ladinischsprachigen Kulturraum nach. Die RAS verbreitet über ihre Sendeinfrastrukturen derzeit 22 Fernseh- und 39 Hörfunkprogramme. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 99,6 Prozent.

 

Das Sendernetz der RAS umfasst derzeit über 1.200 Sendegeräten, die an etwa 130 Standorten betrieben werden. Diese technische Infrastruktur stellt einen bedeutenden Wert dar und muss durch laufende Wartungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen langfristig gesichert werden.

 

Um ihren Auftrag auch künftig zuverlässig erfüllen zu können, ist die RAS auf eine gesicherte jährliche Finanzierung durch die Landesverwaltung angewiesen. Nur dadurch können langfristige Investitionen geplant und die technischen Weiterentwicklungen umgesetzt werden.

 

Im Bereich des digitalen Fernsehens steigen die Anforderungen an Bildqualität und Übertragungskapazität kontinuierlich. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem die zunehmende Verbreitung größerer und leistungsfähigerer Fernsehgeräte sowie die steigenden Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer. Die RAS wird daher die Ausstrahlung weiterer hochauflösender HD-Programme auf Basis des Übertragungsstandards DVB-T2 mit der Kodierung HEVC weiter vorantreiben. Darüber hinaus sollen neue Fernsehstandards, ultrahochauflösende Inhalte sowie innovative Verbreitungsformen über Mobilfunknetze erprobt und weiterentwickelt werden.

 

Da sich die Seh- und Hörgewohnheiten der Bevölkerung zunehmend verändern, soll die Verbreitung der Programme künftig verstärkt auch über IP-basierte Glasfaser- und Mobilfunknetze erfolgen. Neben linearen Angeboten gewinnen dabei nichtlineare und zeitunabhängige Nutzungsformen zunehmend an Bedeutung.

 

Für den mobilen Empfang der Fernsehprogramme der RAS wurde eine Streaming App entwickelt, die von der Bevölkerung sehr positiv angenommen wird. Die Streaming App soll kontinuierlich weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen erweitert werden. Insbesondere soll das zeitversetzte Sehen einer Sendung ermöglicht werden.

 

Die RAS setzt sich weiterhin dafür ein, die vollständige Nutzung der Mediatheken ausländischer Rundfunkanstalten zu ermöglichen und verfolgt die Aufhebung bestehender geografischer Zugangsbeschränkungen (Geoblocking) auf EU-Ebene weiter.

 

Der Ausbau des digitalen Hörfunknetzes DAB+ wird konsequent weitergeführt. Durch die Anschaffung zusätzlicher Sendeanlagen kann die Versorgung weiter verbessert und verdichtet werden. Gleichzeitig soll die parallele analoge UKW-Verbreitung schrittweise reduziert werden, um Betriebskosten zu senken.

 

In den vergangenen Jahren hat die RAS ein modernes digitales Richtfunknetz aufgebaut, das sowohl der Programmzuführung zu den Senderstandorten als auch dem Programmaustausch zwischen Nord- und Südtirol und der Fernüberwachung dient. In den kommenden Jahren sollen weitere Senderstandorte durch Richtfunk- und Glasfaserverbindungen erschlossen werden.

 

Die RAS stellt ihre Senderstandorte zudem der RAI, privaten Rundfunkanstalten, Mobilfunk- und Breitbandanbietern sowie wichtigen Funkdiensten des Staates und des Landes zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem die Carabinieri, die Polizei, die Finanzwache, der Zivilschutz, der Landesnotruf, die STA, das Weiße Kreuz, die Feuerwehren und die Bergrettung. Die gemeinsame Nutzung dieser Standorte, welche sich meist außerhalb besiedelter Gebiete befinden, ermöglicht eine effiziente Infrastrukturplanung und trägt nachhaltig zum Schutz von Umwelt und Landschaft bei, da zusätzliche Anlagen vermieden werden können.

Aufgrund dieser Vorteile wird die RAS auch künftig im Auftrag der Landesregierung neue gemeinsame Senderstandorte errichten und betreiben.

 

Die Senderstandorte der RAS sind aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Rundfunk-, Mobilfunk- und Telekommunikationsversorgung für das Land von strategischer Relevanz. Um die Verfügbarkeit dieser strategischen Infrastrukturen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen, müssen die Standorte mit entsprechenden Redundanz- und Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet werden. Dazu zählen insbesondere Notstromaggregate, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) sowie ausfallsichere Übertragungs- und Versorgungssysteme. Am Kronplatz soll ein Desaster-Recovery-Playout errichtet werden.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Anlagen jederzeit erreichbar und zugänglich sind, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auch bei außerordentlichen Bedingungen durchführen zu können. Bei Neuerrichtungen und Sanierungen sind zudem moderne Sicherheitsstandards zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit des Senderstandortes und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Erdbeben und außerordentlichen Naturereignissen.

 

Die RAS beobachtet technologische Entwicklungen kontinuierlich und setzt innovative Übertragungs- und Kommunikationstechnologien gezielt ein. Neue Standards und Dienste werden frühzeitig geprüft, erprobt und im Interesse der Bevölkerung weiterentwickelt.

 

Im Bereich der Telekommunikation wird die RAS den Ausbau von Mobilfunk- und Breitbandinfrastrukturen insbesondere in peripheren und unterversorgten Gebieten Südtirols weiter unterstützen. Dabei soll die moderne DAS-Mobilfunktechnologie (Distributed Antenna System) verstärkt zum Einsatz kommen. Ziel ist es, der Südtiroler Bevölkerung eine moderne und leistungsfähige Mobilfunkversorgung bereitzustellen und eine zuverlässige Absetzung von Notrufen auch in entlegenen Gebieten zu gewährleisten.

 

Die Dienstleistungen für Dritte, als wirtschaftliche Tätigkeiten der RAS, sollen weiter ausgebaut werden. Als Netzbetreiber stellt die RAS ihre Rundfunk- und Telekommunikationsinfrastrukturen auch externen Partnern zur Verfügung.

 

Zur Absicherung der elektrifizierten Bahnstrecke im Vinschgau betreibt die RAS gemeinsam mit der Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) die Übertragungsstrecken für den Signaltransport des Überwachungssystems GSM-R und stellt für die Abdeckung des Vinschgaus mehrere Standorte zur Verfügung.

 

Die Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Landesabteilungen, Gemeinden, Behörden, Ministerien sowie mit Rundfunk- und Telekommunikationsunternehmen im In- und Ausland.

 

Da zahlreiche Vorhaben unmittelbar die Bevölkerung betreffen, kommt einer kontinuierlichen und transparenten Öffentlichkeitsarbeit besondere Bedeutung zu.

 

Die RAS verfügt über hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Fachwissen durch regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend aktualisiert werden muss. Darüber hinaus stellt die RAS ihre technischen und fachlichen Kenntnisse öffentlichen Einrichtungen, Ministerien, Behörden, Betreibern kritischer Infrastrukturen, Mobilfunkunternehmen sowie privaten Organisationen zur Verfügung.

Die RAS ist in verschiedenen Fachgremien vertreten, darunter auch in der Landeskommission für Kommunikationsinfrastrukturen und der paritätischen Kommission Land-RAI, und wirkt beratend in Arbeitsgruppen der zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden mit.

 

Die Wahrnehmung dieser institutionellen Aufgaben sowie die Übernahme neuer Tätigkeitsfelder machen eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung des Stellenplans der RAS erforderlich.

 

 

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