In diesem Abschnitt werden jene Akte veröffentlicht, mit denen gemäß Art. 12 des Gesetzes vom 7. August 1990, Nr. 241, die Kriterien und Modalitäten festgelegt sind, an die sich die Verwaltung bei der Gewährung von Subventionen, Beiträgen Zuschüssen und finanziellen Beihilfen sowie für die Zuerkennung von wirtschaftlichen Vergünstigungen jeglicher Art an natürliche oder juristische Personen und öffentliche oder private Körperschaften halten muss.
Kriterien und Modalitäten