In diesem Abschnitt werden die Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm, Strahlung oder Abfälle einschließlich der radioaktiven, Emissionen, Ableitungen oder sonstiges Freisetzen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltelemente auswirken oder auswirken können, veröffentlicht (Art. 40, Absatz 2, GvD Nr. 33/2013).
Der RAS liegen keine Informationen über Schadstoffe gemäß Artikel 40, Absatz 2 GvD Nr. 33/2013 vor.