Die öffentliche Verwaltung veröffentlicht und aktualisiert die Daten betreffend Inhaber von Führungsaufträgen jeglicher Art (auch der nicht allgemeinen Führungsebene) , einschließlich jener, die vom politischen Ausrichtungsorgan nach Ermessen und ohne öffentliches Auswahlverfahren erteilt wurden, und Amtsdirektoren/Amtsdirektorinnen mit Führungsaufgaben
(Art. 14, GvD Nr. 33/2013; Artikel 2, Absatz 1 und 3, Gesetz Nr. 441/1982; Artikel 20, Absatz 3, GvD Nr. 39/2013).
Inhaber von höheren Führungsaufträgen einschließlich jener, welche vom politischen Führungsorgan nach Ermessen und ohne öffentliche Auswahlverfahren erteilt wurden