Nur für Ausschreibungen über dem Schwellenwert und solchen, die mit PNRR-Mitteln und der Strukturfonds finanziert werden, Vertragstexte und nachfolgende Vereinbarungen betreffend Änderungen und/oder Auslegungen derselben (vorbehaltlich den Anforderungen an Vertraulichkeit gemäß Art. 53 bzw. der geheimen Dokumente gemäß Art. 162 und unter Einhaltung der allgemein vom GvD Nr. 196/2003 i.g.F. vorgesehenen Grenzen
im Bereich der personenbezogener Daten).