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Verbot des Verkaufs von TV - Geräten ohne integriertem DVB-T Empfänger

Ab dem 03. April 2009 dürfen Händler ihren Kunden nur noch Fernsehgeräte mit integriertem DVB - T Empfänger anbieten. Die gesetzliche Verankerung dieser Anordnung wurde bereits mit dem Haushaltsrahmengesetz 2008 geschaffen und ist ohne Zweifel ein weiterer großer Schritt in Richtung des vollständigen Übergangs von der analogen zur digitalen Fernsehtechnik.

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