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Steuerbegünstigung beim Kauf von einem Fernsehgerät mit eingebautem Digitalempfänger

Das Finanzgesetz 2007 sieht einen Steuerabzug von 20% auf die im Jahr 2007 für den Ankauf eines digitalen Fernsehers in einer maximalen Höhe von 1.000 Euro getätigten Ausgaben (also höchstens 200 Euro für jedes Gerät) vor. Dieser Steuerabzug ist auch auf Set-Top-Boxen anwendbar. Die Rechnung oder der ergänzte Kassazettel muss die Personalien des Käufers sowie die Marke und das Modell des Fernsehgerätes oder der Set-Top-Box beinhalten. Voraussetzung für den Abzug ist des weiteren die ordnungsgemäße Bezahlung der Fernsehgebühr. Das grundlegende Ziel dieser gesetzlichen Bestimmung, welche auch von der Europäischen Kommission gutgeheißen worden ist, ist die Förderung des Übergangs vom analogen auf das digitale Fernsehen. sm

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