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Mehrwertsteuer: Split payment (geteilte Zahlung)

Wir teilen mit, dass die RAS der Plicht der geteilten Zahlung der Mehrwertsteuer (s.g. Split payment) nicht unterworfen ist. Diese wurde mit dem Stabilitätsge­setz 2015 (Art. 1, Absatz 629, Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 190 vom 23.12.2014) eingeführt.

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