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Grundnutzung bei Sendestandorten geklärt

Mit einer Rahmenvereinbarung haben der Südtiroler Bauernbund und die Rundfunkanstalt Südtirol RAS die Benützung von Privatwegen für Sendestandorte geregelt. [caption id="attachment_2199" align="alignleft" width="267"] /-->ras-sbb Die Vertreter der RAS und Bauernbund bei der Unterzeichnung[/caption] Die kürzlich von RAS-Präsident Rudi Gamper und Bauerbund-Obmann Leo Tiefenthaler unterzeichnete Rahmenvereinbarung sieht vor, das Mitnutzungsrecht von bestehenden Wegen oder die Neuerrichtung von Zufahrtswegen laut verbindlichen Gutachten des Landesschätzamtes zu entschädigen. Bauernbund-Landesobmann Leo Tiefenthaler ist mit dem Ergebnis sichtlich zufrieden: "Damit haben wir für unsere Mitglieder eine generelle und verbindliche Regelung erreicht. Wir hoffen, so eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden." Entschädigung hängt von Art des Zufahrtsweges ab. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich daran, ob ein Zufahrtsweg neu errichtet werden muss oder bereits besteht und ob es sich um einen Wald-, Weide- oder Wiesenweg handelt. Zudem berücksichtigt die Entschädigungssumme auch eventuelle Nebensschäden. Schlichtung bei Uneinigkeit Die Rahmenvereinbarung sieht im Falle einer Einigung ein schriftliches Einvernehmensprotokoll vor, das die grafische Darstellung der vorgesegenen Wegdienstbarkeit, den Entschädigungsbeitrag, die Laufzeit, den Wegehalter und die Nutzungsberechtigten enthält und darüber hinaus die Frage der Haftung klärt. Bei Uneinigleit zwischen RAS und Grundeigentümer wird mit Beistand des Südtiroler Bauernbundes ein Schlichtungsversuch unternommen. Bereits gegen Ende 2010 hatte das Landesschätzamt die Entschädigung für Zufahrtsdienstbarkeiten bei RAS-Umsetzeranlagen neu festgelegt - sprich erhöht. Es hatte damit unter anderem eine alte Bauernbund-Forderung erfüllt. Der "Südtiroler Landwirt" hat in Nr. 21 vom 19. November 2011 ausführlich darüber berichtet. Mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage waren aber einige Zusatzfragen verbunden. RAS und Bauerbund hatten vereinbart, diese in der Folge in einem Rahmenabkommen zu klären. Dies ist nun geschehen. Aus dem Südtiroler Landwirt vom 18.3.2011, Nr. 5 - DEL/GST js

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