Gemäß Art. 218 DPR Nr. 207/2010 - 16 der Anlage II.14 des GvD Nr. 36/2023 wird öffentlich bekanntgegeben,
dass die obgenannten Arbeiten abgeschlossen worden sind.
Wer aufgrund von unrechtmäßigen Besetzungen von Grundstücken oder Gebäuden oder aufgrund von Schäden, die während der Bauausführung entstanden sind,
Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer hat, ist aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen ab dem ersten Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
die Gründe für seine Forderungen vorzubringen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Nach Ablauf dieser Frist werden auf dem Verwaltungswege keine Beschwerden mehr gegen den Auftragnehmer angenommen.