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Bekanntmachung der Marktanalyse zur Durchführung eines halbamtlichen Wettbewerbs laut Art. 122, Absatz 7-bis des G.v. D. Nr. 163/06 für die Beauftragung der Bauarbeiten der Infrastruktur des gemeinsamen Senderstandortes Schlinig

Einheitskode CUP:B33B09000230001 Diese Verwaltung beabsichtigt eine Marktanalyse für die Vergabe der im Betreff angeführten Arbeiten unter Einhaltung der Prinzipien der Nicht - Diskriminierung, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit durchzuführen, um jene Firmen zu ermitteln, welche zum halbamtlichen Wettbewerb, im Sinne des Art. 122, Absatz 7 des G.v.D. 163/06, einzuladen sind. Gegenstand der Beauftragung ist die Errichtung einer neuen Gerätehütte am gemeinsamen Senderstandort Schlinig für öffentliche und private Telekomunikationsdienste, genehmigt mit VRB Nr. 163 vom 16.12.2009. Die Ausschreibungssumme der Arbeiten, welche dem Abschlag unterworfen sind, belaufen sich auf 159.419,50.- €, zuzüglich Sicherheitskosten, welche dem Abschlag nicht unterworfen sind, zu 9.634,27 €, zuzüglich MwSt. laut Gesetz. Vorwiegende Kategorie: OG 1, zu einem Betrag bis zu 258.228,00 €, gemäß Art. 3 des D.P.R. Nr. 34/00. Die Ausführungsfrist beläuft sich auf 70 (siebzig) aufeinanderfolgende Kalendertage, beginnend mit dem Datum des Übergabeprotokolls, mit vorhergesehenen Baubeginn innerhalb 30. Juni 2010. Es dürfen jene Unternehmen den Antrag stellen, welche die notwendigen allgemeinen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und betriebstechnischen Voraussetzungen laut geltender Gesetzgebung (Art der ähnlichen Arbeiten: Zivil- und Industriebauten OG1) erfüllen. Zu diesem Zweck können die interessierten Firmen bei der RAS- Rundfunkanstalt Südtirol der Provinz Bozen, Antrag auf Einladung stellen mittels der vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnenden Erklärung, zusammen mit einer Fotokopie der Identitätskarte (siehe Vorlage in der Anlage A) gemäß Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000, in welcher man bestätigt, folgende Voraussetzungen zu besitzen: •Die allgemeinen Voraussetzungen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, gemäß Art. 38 des G.v.D. 163/06; •Die Eintragung in die Handelskammer in einer für der Ausschreibung geeigneten Kategorie •Die SOA - Qualifizierung für die entsprechende Kategorie OG 1 zu besitzen (Kopie der Qualifizierung beilegen). Die Einladungsanträge des obgenannten Verfahrens müssen bei sonstigem Ausschluss, innerhalb 12.00 Uhr des 07.05.2010. mittels Einschreibebrief, Kurier oder Posta celere einlangen, oder persönlich bei der RAS- Rundfunkanstalt Südtirol, Europaallee 164/A, 39100 Bozen, binnen obgenannter Frist, in einem geschlossenem Kuvert mit Absender und der folgenden Beschriftung, abgegeben werden. ANTRAG AUF EINLADUNG ZUR TEILNAHME AM HALBAMTLICHEN WETTBEWERB BETREFFEND: ERRICHTUNG DER INFRASTRUKTUR DES GEMEINSAMEN SENDERSTANDORTES SCHLINIG Die vorliegende Bekanntmachung wird an den Amtstafeln der Gemeinde Bozen und Mals und auf der Internetseite der RAS veröffentlicht. Die Auswahl der Unternehmen, an welche dann die Einladung zur Teilnahme am halbamtlichen Wettbewerb zur Vergabe der Arbeiten versendet wird, kann vom Auftraggeber aus dieser Marktanalyse mittels Auswahlverfahren, wie zum Beispiel durch Auslosung, unter den fünf oder mehreren Anbietern, welche die Voraussetzungen erfüllen, erfolgen. Sollte die Anzahl der obgenannten Teilnehmer, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, weniger als fünf betragen, trägt der Projektsteuerer Sorge, dass weitere Teilnehmer ermittelt werden, um die Mindestanzahl von fünf geeigneten Teilnehmern zu erreichen. Es bleibt dabei, dass diese Teilnahme nicht als Beweis des Besitzes der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen zur Beauftragung mit der Ausführung der Arbeiten gilt, sondern dass diese im Zuge des Verfahrens des halbamtlichen Wettbewerbs vom Teilnehmer erklärt und von der RAS- Rundfunkanstalt Südtirol der Provinz Bozen, geprüft werden müssen. Der Auftrag wird jenem Bieter erteilt, welcher das günstigste Angebot, anhand der im Einladungsschreiben genannten Modalitäten, unterbreitet. Dem Antrag auf Einladung darf kein wirtschaftliches Angebot beigelegt werden. Die vorliegende Bekanntmachung, welche der Durchführung einer Marktanalyse dient, gilt nicht als Vertragsangebot und bindet die RAS Rundfunkanstalt Südtirol der Provinz Bozen in keinster Weise, welcher es frei steht andere Verfahren einzuleiten. Gemäß GVD Nr. 196/2003 und folgende Änderungen wird festgehalten, dass die Behandlung der persönlichen Daten auf den Prinzipien der Rechtmäßigkeit und der vorhergehenden Einwilligung und unter Gewährleistung der Rechte der Teilnehmer und ihrer Geheimhaltung erfolgt und der Überprüfung der Eignung der Teilnehmer an genanntem Auswahlverfahren teilzunehmen, dient. Man teilt mit, dass die gesammelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bearbeitung des gestellten Antrages und der damit verbundenen Formalitäten verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. DER TECHNISCHE DIREKTOR Dr. Ing. Johann Silbernagl

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