Transparente Verwaltung

Private akkreditierte Gesundheitseinrichtungen

In diesem Abschnitt werden das Verzeichnis der privaten akkreditierten Gesundheitseinrichtungen und die mit den privaten akkreditierten Gesundheitseinrichtungen getroffene Abkommen, veröffentlicht (Art. 41 Abs. 4 GvD Nr. 33/2013).

 

Informationen über die die RAS Rundfunkanstalt Südtirol im Rahmen ihrer institutionellen Tätigkeit nicht verfügt.

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