Transparente Verwaltung

Maßnahmen

 

Maßnahmen in Bezug auf die Gründung von Unternehmen mit öffentlichen Beteiligungen, den Erwerb von Beteiligungen an bereits gegründeten Unternehmen, die Verwaltung von öffentlichen Beteiligungen, die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die Notierung von öffentlich kontrollierten Unternehmen an geregelten Märkten und die regelmäßige Rationalisierung von öffentlichen Beteiligungen (Art. 22 Absatz 1, Buchstabe d-bis d.lgs. n. 33/2013)

 

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