Transparente Verwaltung

Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse

In diesem Abschnitt veröffentlicht die öffentliche Verwaltung den Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse mit Angabe der in Hinsicht auf die erwarteten Resultate tatsächlich erreichten Ergebnisse und mit Begründung allfälliger Abweichungen sowie mit den Aktualisierungen für jedes neue Haushaltsjahr, sei es durch genaue Angabe neuer Ziele und Indikatoren, sei es durch Aktualisierung der Zielwerte und Streichung der Ziele, welche bereits erreicht wurden, oder welche Gegenstand einer Neuplanung sind (Artikel 29, Absatz 2, GvD 33/2013; Artikel 19 und 22, GvD 912011).

 

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