Transparente Verwaltung

Raumplanung und Raumordnung

Dieser Abschnitt betrifft die Veröffentlichung der Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftsschutzpläne, urbanistische Leit- und Durchführungspläne sowie deren Varianten, gemäß Artikel 39, Absatz 1, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013.

 

Die RAS fällt nicht unter den subjektive Anwendungsbereich der Verpflichtungen.

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