Transparente Verwaltung

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und der Illegalität

Zur Vorbeugung und Ahndung der Korruption und der Illegalität können die öffentlichen Verwaltungen spezifische Verordnungen erlassen. (Artikel 43 GvD Nr. 33/2013).

Verordnung betreffend die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen der Autonomen Provinz Bozen, sowie bei den von dieser kontrollierten öffentlichen oder privaten Körperschaften (GvD Nr. 39 vom 8 April 2013)

 

Zusätzliche Dokumente:
2018-10-12 Integritätsvereinbarung – Patto di integrità

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