Transparente Verwaltung

Inhaber von höheren Führungsaufträgen

Die öffentliche Verwaltung veröffentlicht und aktualisiert die Daten betreffend Inhaber von Führungsaufträgen jeglicher Art (auch der nicht allgemeinen Führungsebene), einschließlich jener, die vom politischen Ausrichtungsorgan nach Ermessen und ohne öffentliches Auswahlverfahren erteilt wurden, und Amtsdirektoren/Amtsdirektorinnen mit Führungsaufgaben
(Art. 14, GvD Nr. 33/2013; Artikel 2, Absatz 1 und 3, Gesetz Nr. 441/1982; Artikel 20, Absatz 3, GvD Nr. 39/2013).

 

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