Wir teilen mit, dass die RAS der Plicht der geteilten Zahlung der Mehrwertsteuer (s.g. Split payment) nicht unterworfen ist. Diese wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Art. 1, Absatz 629, Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 190 vom 23.12.2014) eingeführt.