Transparente Verwaltung

Cashflow-Plan

In diesem Abschnitt veröffentlicht die öffentliche Verwaltung den Cashflow-Plan. Die öffentlichen Verwaltungen erstellen bis zum 28. Februar eines jeden Jahres einen jährlichen Cashflow-Plan mit einem Fälligkeitsplan der Zahlungen und Einnahmen für das betreffende Haushaltsjahr. Der jährliche Cashflow-Plan, um seine Wirksamkeit während des Haushaltsjahres zu gewährleisten, wird durch eine Maßnahme der für die Buchhaltung zuständigen Person aktualisiert, wobei die Prognosen vierteljährlich auf der Grundlage der Beträge der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen und unter Berücksichtigung der Haushaltsänderungen, die sich auf die vierteljährlichen Cashflow-Prognosen auswirken, überprüft und neu formuliert werden (Artikel 6 Gesetzesdekret Nr. 155 vom19.10.2024).

 

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