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Digitalradio DAB+ wird Standard in den Radiogeräten

Ein neuer Meilenstein für DAB+: Ab dem 01. Jänner 2020 dürfen gemäß Gesetz Nr. 55 vom 14.06.2019 in Italien Einzelhändler nur mehr Radiogeräte mit einem digitalem Empfangsteil verkauft werden. Neuwagen müssen mit Digitalradio serienmäßig ausgestattet sein.

Ausgeschlossen von der „Digitalradiopflicht“ sind die von Funkamateuren benutzten Geräte, Mobilfunkgeräte und jene Produkte die einen Radioempfänger nur als Zubehör besitzen.

Um Lagerrestbestände im Jahr 2020 noch abzubauen, ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass 10 % der verkauften Radiogeräte – auch in Fahrzeugen – von dieser Pflicht ausgenommen sind. Deshalb wird angeraten beim Kauf sicherzustellen, dass das angebotene Radio bzw. Auto, über ein DAB+ Empfangsteil verfügt.

Die Digitalradio-Pflicht für Neuwagen gilt ab dem 21. Dezember 2020 in ganz Europa.

Das DAB+-System ermöglicht die Verbreitung von qualitativ hochwertigen Programmen, ohne Interferenzen und Störungen und somit eine bessere Hörqualität auch bei Geräten die in Bewegung sind. Zudem können beim Digitalradio Hörer aus einem größeren Programmangebot als beim Analogradio (UKW) auswählen. Des Weiteren sind viele digitale Radios zusätzlich zu den normalen Musikfunktionen auch für den Empfang von Daten und Diensten ausgelegt,  wie Wetterkarten, Programmübersichten oder Schlagzeilen, was auch für Autofahrer sehr nützlich sein kann.

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