Transparente Verwaltung

Von der ANAC erlassene Massnahmen und Akte zur Anpassung an diese Maßnahmen

Die nationale Antikorruptionsbehörde (Anac) übt durch Anforderung von Nachrichten, Informationen, Unterlagen und Dokumenten Überprüfungsbefugnisse aus. Ordnet den Erlass von Rechtsakten oder Maßnahmen, die in den Plänen der Vorbeugung der Korruption und der Normen über die Transparenz vorgesehen sind, an. Des Weiteren veranlasst sie die Beseitigung von Verhaltensweisen oder Handlungen die in Widerspruch zu den Plänen oder Regel der Transparenz (Artikel 1, Ansatz 3, Gesetz 190/2012) stehen.

 

Zur Zeit gibt es keine solcher Maßnahmen.

Ihr Browser wird nicht unterstützt!

Sie benutzen einen veralteten Browser, für den unsere Website nicht optimiert ist. Bitte installieren Sie einen der folgenden Browser: