Transparente Verwaltung

Verbuchte Kosten

Die Verwaltung veröffentlicht die verbuchten Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen, sowohl der End- als auch der Zwischenkosten. Hervorgehoben werden die tatsächlichen und die dem Personal für jede erbrachte Dienstleistung zugerechneten Kosten sowie deren Entwicklung im zeitlichen Verlauf (Artikel 32, Absatz 2, Buchstabe a) und Artikel 10, Absatz 5, GvD Nr. 33/2013).

 

Dieser Unterabschnitt wird nicht ausgefüllt, da die Verpflichtung nach Artikel 32, Absatz 2, GvD 33/2013, welche auf den vorherigen Artikel Artikel 10, Absatz 5, desselben Dekretes Bezug nimmt,  die Zentralverwaltungen betrifft.

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