Transparente Verwaltung

Kosten der ergänzenden Kollektivverträge

Spezifische von den internen Kontrollorganen bestätigte und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übermittelte Informationen zu den Kosten der ergänzenden Kollektivvertragsverhandlungen (Artikel 55, Absatz 4, GvD Nr. 150/2009)

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