Die Verwaltung veröffentlicht die Liste der jedem Bediensteten erteilten oder ermächtigten Aufträge mit Angabe des Gegenstandes, der Dauer und der für jeden Auftrag zustehenden Vergütung (Artikel 18 GvD 33/2013; Artikel 53, Absatz 14, GvD 165/2001).
Aufträge an die Bedienstete für das Jahr: