Transparente Verwaltung

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Verzeichnis der – wie auch immer benannten – von der Verwaltung kontrollierten privatrechlichen Körperschaften, mit Angabe der zugewiesenen Befugnisse und der zugunsten der Verwaltung durchgeführten Tätigkeiten oder der anvertrauten öffentlichen Dienste (Artikel 22, Absatz 1, 2 und 3, GvD Nr. 33/2013; Artikel 20, Absatz, GvD  Nr. 39/2013).
 

Die RAS kontrolliert keine privatrechlichen Körperschaften gemäß Art. 22 des GvD Nr. 33/2013.

 

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