Transparente Verwaltung

Rechnungshof

In dieser Seite werden alle Bemerkungen des Rechnungshofes zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung oder einzelner Organisationseinheiten – auch wenn sie nicht umgesetzt wurden, veröffentlicht (Artikel 31, GvD Nr. 33/2013).

 

Es sind keine Bemerkungen des Rechnungshofes zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung oder einzelner Organisationseinheiten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013) eingegangen.

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