Transparente Verwaltung

Evaluierungs- und Prüfstellen der öffentlichen Investitonen

In dieser Seite veröffentlicht die Verwaltung die Informationen zu den Gruppen für die Evaluierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen wie von Artikel 1 des gesetztes Nr. 144/1999 vorgesehen, einschließlich der ihnen übertragenen spezifischen Befugnisse und Aufgaben sowie der Verfahren und Kriterien für die Bestellung der Mitglieder und deren Namen (Artikel 38, Absatz 1, GvD Nr. 33/2013).

 

Die Veröffentlichung von Informationen zu den Gruppen für die Evaluierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen sind für die Gebietskörperschaften nicht vorgesehen.

 

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