Transparente Verwaltung

Die Verwaltung veröffentlicht die Liste der jedem Bediensteten erteilten oder ermächtigten Aufträge mit Angabe des Gegenstandes, der Dauer und der für jeden Auftrag zustehenden Vergütung (Artikel 18 GvD 33/2013; Artikel 53, Absatz 14, GvD 165/2001).

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

sind durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt:

Siehe auch Artikel 13 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 - "Personalordnung des Landes" über die Unvereinbarkeit und Verbot der Ämter- und Auftragshäufung

 

Aufträge an die Bedienstete für das Jahr:

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